Ich liebe Immobilien...
Gerne berate ich Sie in meinem Büro rund um alle Fragen der professionellen Immobilienvermarktung.
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cool rooms immobilien
inh. dipl.-kffr. isabell hafner
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Grundsteuerreform 2022
Bis 31.01.2023 sollten alle Immobilieneigentümer ihre Erklärung zur Feststellung der Grundsteuer entweder in Papierform oder über das Online-Portal: www.elster.de abgegeben haben.
Post vom Finanzamt mit Erinnerungsschreiben
Falls Sie noch keine Feststellung abgegeben haben, erhalten Sie demnächst ein Erinnerungsschreiben. Aber spätestens jetzt sollten Sie der Aufforderung des Finanzamtes dringend nachkommen, ansonsten müssen Sie mit erheblichen Bußgeldern rechnen. Falls Sie Unterstützung brauchen, können Sie sich gerne an mich wenden. Die Aufwandsentschädigung hierfür beträgt pro Erklärung 59,50 Euro (inkl. 19 % MwSt).
Post vom Finanzamt - Grundsteuerwertbescheid Baden-Württemberg
Nach der Abgabe der Grundsteuererklärung haben Grundstückseigentümer möglicherweise jetzt Post vom Finanzamt erhalten. Ganz wichtig: Das ist noch nicht der endgültige Grundsteuerbescheid. Dieser kommt erst Mitte/Ende
2024, nachdem die Kommunen die Hebesätze festgelegt haben. Für den Grundsteuerwert wird in Baden-Württemberg die Größe des Grundstücks in Quadratmeter mit dem
sogenannten Bodenrichtwert multipliziert. Wenn zum Beispiel das Grundstück 1000 Quadratmeter groß ist und der Bodenrichtwert bei 200 Euro liegt, beträgt der
Grundsteuerwert 200.000 Euro. Dieser wird daher bei sehr großen Grundstücken um ein Vielfaches über dem früheren Einheitswert liegen. Für die Berechnung der Grundsteuer wird dieser
Grundsteuerwert noch mit der jeweils gültigen Steuermesszahl (1,3 Promille abzüglich 30 % bei überwiegender Wohnungsnutzung) multipliziert und
im Anschluss kommt der gemeindespezifische Hebesatz (in Epfenbach 380%) oben drauf. Diese Hebesätze müssen die jeweiligen Städten und Gemeinden aber auch erst
anpassen.
Aktuell würde sich in unserem Beispiel folgende jährliche Grundsteuer für ein Wohnhaus in Epfenbach ergeben:
1000 qm x 200 Euro/qm = 200.000 Euro
200.000 Euro x Steuermesszahl ca. 1 Promille = 200 Euro
200 Euro x 380 % Hebesatz = 760 Euro
In vielen Orten sind jedoch die Bodenrichtwerte weitaus (manchmal um das 10-fache) höher als in Epfenbach. Viele finden deshalb das Bewertungsverfahren, welches in Baden-Württemberg angesetzt wird, generell als ungerecht und unverhältnismäßig. Falls Sie das auch finden, dann sollten Sie innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Bescheides Einspruch beim Finanzamt erheben. Tipp: Zunächst einmal formal widersprechen und eine Begründung später nachliefern. Denn kommt es zu einer generellen Bewertungskorrektur und wurde kein Einspruch eingelegt, ist es in der Regel nicht möglich, den Bescheid rückwirkend zu korrigieren, sondern nur ab dem Zeitpunkt, ab dem es eine generelle Änderung gibt.
Quelle und weitere Infos: SWR Fernsehen, Marktcheck vom 21.03.2023
P.S.: Unsere Grundrisse zeichnen wir selbst und colorieren sie anschließend am PC. Witzig, bunt, frech... und mit Einrichtungsideen für die Käufer.
Beispiel Etagenwohnung:
Grundriss Etagenwohnung:
ein typischer Grundriss der 80ziger Jahre, kleine Kochküche, ungenutzter Flurbereich, für max. drei Personen.
Einrichtungsvariante 1:
offene Wohnküche, kleines Fernseh-Zimmer, zwei Schlafzimmer, geeignet
für Familie mit zwei Kleinkindern.
Einrichtungsvariante 2:
offene Wohnküche, Nutzung des dunklen Flurs als TV-Ecke, drei Schlaf-zimmer, geeignet für vier Personen.